Kanzlei Leschmann & Tholen
Kanzlei Leschmann & Tholen in Bremen
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht
„Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießt der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht" – dieses Zitat des griechischen Dichters und Denkers Euripides entstammt einer längst vergangenen Zeit, ist jedoch heutzutage immer noch brandaktuell. Damals wie heute ist es wichtig, geltendes Recht zu nutzen und - wenn nötig - zu verteidigen.
Bereits seit 1978 gilt die Kanzlei Leschmann & Tholen in der Bremer Neustadt als gesuchter Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihr gutes Recht geltend zu machen und Sie erfolgreich vor Gericht zu vertreten.
Zwei Rechtsanwälte, zahlreiche Schwerpunkte
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen vielfältigen Rechtsgebieten. Als Rechtsanwälte mit einer Vielzahl unterschiedlicher Schwerpunkte sind wir stolz darauf, die Expertise zahlreicher Rechtsgebiete unter einem Dach zu vereinigen.
Während Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolf Leschmann Sie unter anderem gerne auf dem Rechtsgebiet des Zivilrechts, des Familienrechts oder des Erbrechts vertritt, kann Sie Rechtsanwalt Rüdiger Tholen unter anderen auf den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Werkvertragsrecht unterstützen.
Gerne bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen in Kooperation mit anderen Anwältinnen und Anwälten auch bundesweit an.
Individualität und Effizienz gehen Hand in Hand
Wir legen bei unserer Arbeit äußersten Wert auf individuelle und effiziente Lösungen, einschließlich außergerichtlichen Einigungen, Mediationsverfahren und Vergleichen. Selbstverständlich verfolgen wir Ihre Anliegen auch im gerichtlichen Verfahren mit der notwendigen Hartnäckigkeit und fundiertem Fachwissen.
Hierbei werden wir durch unser qualifiziertes Team aus Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie Auszubildenden unterstützt.
Zur Mandatsanbahnung können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen. Unterlagen können Sie per E-Mail oder Fax übersenden.
Downloads
Hier finden Sie Vollmachten und andere Dokumente.
Benutzen Sie bitte diese Vollmacht um uns zu beauftragen.
Befreiungserklärung von der ärztliche Schweigepflicht
Wenn Sie einen Personenschaden geltend machen wollen, benötigen wir häufig Gutachten über Umfang der Verletzung oder Unterlagen der beteiligten Ärzte. Eine Befreiungserklärung ist notwendig damit die Ärtze uns gegenüber Angaben machen dürfen.